Veranstaltungshinweise / AGB:

Bereits zum 5. mal darf eine HipHop- Veranstaltung im Weltkulturerbe Wartburg stattfinden. Dafür möchten wir (die Acts und die vielen ehrenamtlichen Helfer) der Wartburgstiftung danken. Der Versuch in den vergangenen Jahren, ob solche Veranstaltungen mit "unserer" Musik vielleicht öfters in „unserer“ Burg durchgeführt werden können, war erfolgreich- auch weil die Teilnehmer* sich an die relativ strengen Regeln hielten. Damit die "Wartburg" auch weiterhin als Bühne genutzt werden kann bitten wir Sie/ Dich/ Euch, bereits schon vor dem Erwerb einer Eintrittskarte, um die Beachtung der weiter unten angeführten Regeln, die für eine gelungene Veranstaltung einfach notwendig sind. Mit dem Erwerb der Karte sind Sie/ bist Du/ seid Ihr damit einverstanden!

Einlass:
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 19.30 Uhr

Eintritt:
Vorverkauf: 4,- EUR
Abendkasse: 5,- EUR
- Schülerferienticketinhaber 1,- Ermäßigung an der AK
- AFTER-SHOW-PARTY für Leute ab 18 Jahre im "Schlachthof" Eisenach (ab 23 Uhr; Eintritt: HHMM-Bändchen + 2,- )
- persönlicher S-Club Mitglieder-Rabatt: VVK: 3,-EUR (S-Club Mitglieder der Wartburg- Sparkasse erhalten ihre persönliche Eintrittskarte zum Vorverkaufspreis von 3,- in den Filialen Karlstraße 2-4, Karlsplatz 2-4, Rennbahn 6, Lippoldstraße 8, Nordplatz 13 und in Bad Salzungen, Am Kirchplatz 2 (bis zum 24.06.))

Vorverkauf:
- Bürgerbüro Stadtverwaltung Eisenach Markt 22;
- Kinder- und Jugendzentrum Eisenach "Alte Posthalterei", Georgenstr. 52;
- AWO- Jugendhaus Eastend Gothaer Str.125
- Jugendweihe Eisenach e.V., Alexanderstr.1 (Eingang Wydenbrugkstraße)
- Tourist-Info Eisenach
- Stadtschloss, Markt Eisenach
- und ab sofort hier

Shuttlebusse
Abfahrt Shuttlebusse der KVG Eisenach mbH (je Fahrt Stadttarif im Bus ) 18.15 Uhr vom Stadtbusbahnhof ; Rückfahrt ca. 0.10 Uhr vom Wartburgparkplatz Schleife

Liveübertragung (Livestream)
auf Wartburg-Radio 96,5 (UkW 96,5)

Teilnahmebedingungen/ Veranstaltungsordnung (Auszüge)
- Junge Menschen unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern, Erziehungsberechtigte) teilnehmen und Jugendliche von 14- 16 Jahren in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (Formular „Erziehungsbeauftragung“ gibt es im Jugendamt, bei den VVK- Stellen bzw. kann auf Wunsch auch online übermittelt werden).
- Es gilt das Jugendschutzgesetz! Der Konsum von Alkohol ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet. Die erziehungsbeauftragte Person hat zu gewährleisten, das alkoholische Getränke nicht an unter 16- Jährige weitergegeben werden können. Angetrunkenen Personen ist der Zutritt untersagt.
- Das Rauchen ist Teilnehmern* unter 18 Jahren nicht gestattet. (Schutzalteränderung im Jugendschutzgesetz!)
- Die Mitführung von Betäubungsmitteln, Waffen jeglicher Art, Eddings und ähnlichen Gegenständen/ Materialien und von nicht innerhalb des Veranstaltungsgeländes (Burghöfe) erworbenen Getränken ist nicht gestattet! Der Veranstalter behält sich Personen- und Taschenkontrollen vor.
- Bitte benutzen Sie / benutzt die vorhandenen Abfallbehälter, da auch die ehrenamtlichen Helfer nach Abbau und Reinigung noch etwas von der After-Show-Party erleben wollen.
- Das Betreten von eingezäunten/ umfriedeten Flächen sowie das Klettern an Gebäuden u.ä. ist nicht gestattet.
- Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Bitte Stempel geben lassen!
- Den Anweisungen der Mitarbeiter der Wartburgstiftung sowie der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Veranstaltungsausschluss ohne Ersatz des Eintrittsgeldes geahndet!
- Beschädigungen und Verschmutzungen (Takes, Gravuren u.ä.) des Weltkulturerbes Wartburg werden straf- und zivilrechtlich (Schadenersatz) verfolgt! (uh- das wird teuer!!!!!)
- Bei Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung durch Unwetter bitte die Hinweise an der Wartburgauffahrt beachten! Es gibt wegen der Einmaligkeit der Wartburg keine Schlechtwetter- Variante. Eine Ersatzveranstaltung behält sich der Veranstalter an anderem Ort und zu anderer Zeit vor. Bei Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt / Unwetter sind keine Ersatzansprüche möglich.
*- Bezieht sich auch auf weibliche Teilnehmerinnen